INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH begrüßt Beschluss zur Festplattenabgabe

Durch den heutigen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs ist eine nochmalige Vergütung für Privatkopien unzulässig.

Die Vorstände der IOÖ sind sich einig, dass eine solch technologiefeindliche Abgabe zu enormen Zusatzbelastungen für Konsumenten und Wirtschaft geführt hätte. Durch den Beschluss ist somit klargestellt, dass eine neuerliche Doppelbelastung für online gekaufte Musiktitel, für die eine Lizenz erworben wurde, nicht erfolgen darf. Mit diesem Urteil wurde der Festplattenabgabe nun endgültig eine sachliche Grundlage entzogen.

Über die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH

Die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH (IOÖ) versteht sich als Interessenvertretung aller Stakeholder im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Durch ihren Status als beratendes Organ im Kompetenzzentrum Internetgesellschaft (KIG) der österreichischen Bundesregierung kann sie direkt und unmittelbar IKT-Projekten zur Umsetzung verhelfen. Diese Kooperation soll vor allem zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft führen, die Österreich als Standort für Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgreich positioniert und im Networked Readiness Index (NRI) voran bringt.