Die große Chance – Das Programm der Internetoffensive Österreich für einen krisenfesten Wirtschaftsstandort mit sicheren Jobs in einem robusten, zukunftsfitten Österreich

22 Top-Chancen, um jetzt und für die Zukunft einen krisenfesten Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze in Österreich zu sichern, zu erhalten und neu zu schaffen

Die Pandemie, die Klimakrise und die demografische Entwicklung haben nicht nur massive Auswirkungen auf Wirtschaft und Politik, sondern stellen auch das gesellschaftliche Zusammenleben vor neue Herausforderungen. Der Mangel an IT-Fachkräften und Digitalexpert:innen limitiert das Wachstum der österreichischen Wirtschaft wesentlich. Die Schwerpunkte, die zur Bewältigung dieser Krisen gesetzt werden, entscheiden über die Zukunft und Attraktivität Österreichs als Lebens- und Wirtschaftsstandort.

Die Digitalisierung ist dabei nicht nur der Schlüssel dafür, diese Krisen zu bewältigen – sie ist vielmehr die große Chance auf einen gelingenden Wirtschaftsaufschwung und die Erreichung der Klimaziele bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstandsabsicherung. Außerdem birgt die Digitalisierung eine Menge Potenzial, die Unterstützung der Bürger:innen für einen Schritt in Richtung Modernisierung zu gewinnen.

Wenn man dem Sprichwort „In jeder Krise liegt eine Chance“ glauben schenkt, dann bedeutet das: Digitalisierung ist unsere große Chance! Sie ist die Chancentreiberin und Krisenmanagerin für unsere Gesellschaft und eine resiliente Zukunft. Durch den Einsatz digitaler Lösungen können wir vielen aktuellen negativen Entwicklungen entgegengenwirken. Auf diese Art können Prozesse optimiert, Tätigkeiten automatisiert, Szenarien exakt vorausberechnet und der Alltag für Bürger:innen erleichtert werden.

Die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie sind der Beweis dafür, dass eine Spitzenposition des Wirtschafts- und Lebensstandorts Österreich nur mehr Hand in Hand mit einer erfolgreichen Digitalisierungsstrategie passieren kann.

Einen Vorschlag für eine solche Strategie legen wir jetzt vor:

Die Internetoffensive Österreich hat in geübter Praxis das Gemeinsame vor das Trennende gestellt und mit ihren zahlreichen hochkarätigen Expert:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft und Unternehmen zusammengearbeitet, um 22 Top-Maßnahmen zu definieren, die Österreich an der Spitze im Bereich der Digitalisierung positionieren. Diese Top-Chancen bieten nicht nur jetzt, sondern vor allem in Zukunft die Basis für einen wettbewerbsfähigen und krisenfesten Wirtschaftsstandort. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in Österreich und sichern und erhalten diese für die Zukunft.

Status Quo:

  • Während die Gesamtkriminalität signifikant zurückgeht – minus 11,3%[1] – steigt die Cyberkriminalität dramatisch an – plus 26,3%
  • 60% aller österreichischen Unternehmen sind bereits Opfer eines Cyberangriffs geworden, der Großteil bereits mehrmals
  • 70% der österreichischen Führungskräfte gehen davon aus, dass die Gefahr für Unternehmen, Opfer von Cyberangriffen und Datendiebstahl zu werden, weiterhin zunehmen wird
  • Cybersicherheit wird von den meisten Unternehmen in Österreich als geschäftskritischer Faktor bewertet, weshalb das Budget dafür in 75% der Betriebe erhöht wurde
  • 90% der Unternehmen fordern eine staatliche Stelle, die sich ausschließlich mit Cyber Security auseinandersetzt
  • Nur 19% der Unternehmen vertrauen in die Sicherheit ihrer Lieferanten und Cloud-Dienstleister
  • Gerade bei KMU fehlt es oft an Kapazitäten im Bereich der Cyber Security
  • Der Mangel an geeigneten Versicherungsangeboten und konkreten Vorgaben führt zu Compliance-Problemen bei KMU, anstatt für Sicherheit auf digitaler Ebene zu sorgen
  • Für eine effektive Strafverfolgung fehlt es derzeit an Ressourcen, ausreichenden Rechtsgrundlagen und (Ausbildungs)-Know-How (StA, SV, BKA)

Chancen-Motor:

Staat und Unternehmen schützen sich durch Awareness- und Präventionsmaßnahmen und vertrauensschaffende Programme sowie durch Ausbildungsangebote für Grundwehrdiener:innen vor Cyber-Angriffen.

Maßnahmen für die nationale Cyber Security Strategie:

  • Stärkung KMU im Bereich Cyber Security:
  • Verpflichtende Einführung eines Cyber-Security-Verantwortlichen ab fünf IT-Arbeitsplätzen im Unternehmen (für Betriebe, die noch nicht von der NIS2-Richtlinie umfasst sind) und ein größeres Angebot zur Wissensvermittlung und Weiterbildung durch zertifizierte Organisationen
    • Schaffung eines dafür verbindlichen Anforderungskatalogs (ähnlich NIS) für KMU
    • Definition von einheitlichen Mindeststandards, die ein Unternehmen im Sinne der Due Diligence erfüllen muss, um gegen Cyberangriffe versicherbar zu sein zu KMU
    • Bestehende Standards nutzen und weiterentwickeln, um Informationen/Zertifizierungen weiterverwenden zu können und bürokratischen Aufwand gering zu halten (z.B. Anforderungen aus KSÖ Cyber Risk Rating, Cyber Trust Label, ISO27001)
  • Stärkung des staatlichen Schutzes vor Cyber-Angriffen und Cyber Crime
    • Ausbau des derzeitigen Cybersecurity-Ausbildungsangebotes und
      Bewusstseinsbildung für Cyber-Bedrohungen
      im Rahmen des Grundwehrdienstes (Cyber-Grundwehrdiener:innen)
    • Aufbau einer Cyber-Miliz durch möglichst baldige Einbeziehung der Cyber-Grundwehrdiener:innen ins Milizsystem
    • Schaffung einer intensiven sechsmonatigen Ausbildungsmöglichkeit für L1/L2 Cyber-Analysten (ähnlich wie in Dänemark, Finnland, Niederlande, Israel) für alle

Grundwehrdiener:innen

  • Massive Erhöhung der Aufklärungsquote bei Cyber-Kriminalität durch
  • Verdoppelung der Planstellen für im Bereich Cyber-Crime ermittelnde Behördenstellen in den zuständigen Ministerien und Möglichkeit der Beiziehung eines flexiblen externen Expert:innenpools
  • Weiterbildungsoffensive mit Fokus auf das Erkennen und Bewerten von Cyber Crimes für alle Polizeibeamt:innen
  • Einrichtung eines Security Operations Centers für WKO Mitgliedsunternehmen, das die Umsetzung von IT-Hygienemaßnahmen überprüfen und die Unternehmen im Falle eines Cyberangriffs unterstützt
  • Stärkere internationale Kooperationen bei länderübergreifender Bekämpfung von Kriminalität und Cyber-Terrorismus und bei Abwehr der Gefährdung der nationalen Sicherheit durch wirtschaftliche, nachrichtendienstliche und terroristische Bedrohung
  • Aufbau eines Austauschs mit anderen Staaten über den Stand der Technik und den Austausch von Best Practices und Bedrohungsbewusstsein (auch im Bereich 5G)
  • Resilizenzaufbau durch einheitliche Gesamtkoordination für alle für Cyber Security und Cyber Defense zuständigen Behördenstellen
    • Bündelung der Zuständigkeiten der NIS-Behörde und aller für Cyber Security und Cyber Defense zuständigen Behördenstellen in Richtung Cybersecuritybehörde (ähnlich dem BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik/Cybersicherheitsbehörde – in Deutschland oder NCSC-FI – National Cyber Security Centre in Finnland) und Streamlining aller regulatorischen Einheiten, um Anforderungen konsistent und Meldeweg effizient zu halten sowie sektorübergreifenden Informationsaustausch und Zusammenarbeit weiter zu fördern
    • Errichtung eines „Cyber Security Competence Hubs“ in Form einer örtlich definierten Sonderzone (Regulatory Sandbox) für den Auf- und Ausbau von Cyber Security Kompetenzen mit dem Ziel internationales Know-How in Österreich anzusiedeln (nach Erhebung und Evaluierung aller bestehenden Initiativen)
    • Technologiepartnerschaften: Enge Kooperation zwischen den zuständigen Behörden und Angebote/Schulung seitens der großen Hyperscaler & SW Anbieter als auch der großen lokalen Cloud & Service
  • Definition für den in der 5G-Infrastruktur technisch-agnostischen (systemunabhängigen) Schutzbedarf, der sowohl auf der klaren regel- und kritikalitätsbasierten Prüfung von Komponenten, Transparenz der Supply Chain des Lieferanten und seine Kontinuität, als auch auf der breiteren Bewertung der Komponentenanbieter aufbaut, und damit eine rechtssichere Investitionsplanbarkeit für privatwirtschaftliche Akteure garantiert
  • Umsetzung von einheitlichen Prüf- und Zertifizierungsprozessen auf EU-Ebene für 5G-Komponenten von Telekommunikationsinfrastruktur und umfassende Implementierung der EU-Toolbox
  • Einrichtung einer unabhängigen, weisungsfreien Behörde (Digitalbehörde) und Aufsetzen einer Arbeitsgruppe zur raschen Umsetzung dieses Vorhabens unter Einbindung der wesentlichen Stakeholder

Diese Behörde:

  • dient als international vernetzte Schnittstelle für heimische Unternehmen
  • berät zum Thema Cyber Security und beinhaltet eine Einsatzgruppe gegen Hackerangriffe (Cyber Crime)
  • entwickelt Vorschläge für eine Vereinfachung bzw. Weiterentwicklung des Rechtsrahmens gemeinsam mit Unternehmen und Rechtsexpert:innen
  • gilt als umfassender Regulator im Digitalbereich, der sich auch als Sparring Partner versteht. Vorbilder gibt es hierzu im Telekom- oder Energiesektor

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Deutliche Reduktion von wirtschaftlichen Schäden, die durch Cyberangriffe entstehen
  • Vertrauensbildung und daraus abgeleiteter Digitalisierungs-Boost in Österreich
  • Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes durch Steigerung der Reputation von Politik und Industrie
  • Zurückerlangung von Kontrolle und Souveränität gegenüber immer größer und komplexer werdenden Bedrohung durch Cyberangriffe
  • Begrenzung wirtschaftlicher Schäden für Unternehmen (z.B.: durch Unterbrechungen von Lieferketten)
  • Unterstützung der KMU beim Digitalisierungsschritt
  • Steigerung der Akzeptanz von Milizsoldat:innen seitens der Wirtschaft
  • Attraktivierung des Bundesheeres

Bezug zum Regierungsprogramm 2020-2024:

Cybersicherheit und Digitalisierung, S. 215ff.

[1] KPMG Studie: Cyber Security in Österreich; Studie IT Advisory, April 2021, Sicherheitsforum Digitale Wirtschaft Österreich

Status Quo:

  • In Europa gibt es neben der Elektronischen Identität (eID) derzeit unterschiedliche Lösungen für digitale Identitäten im privaten Sektor
  • Insgesamt führt diese Diversität im europäischen Umfeld dazu, dass die Aufwände für Applikationsbetreibende, welche sämtliche digitale Identitäten integrieren wollen, kaum zu bewerkstelligen sind
  • Österreich ist mit der Handy-Signatur Vorreiter und Leader im gesamteuropäischen Vergleich
  • Diese Leadership-Rolle gilt es auszubauen, um den privatwirtschaftlichen Anwendungsbereich auszuweiten
  • Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung einer einheitlichen einfachen europäischen digitalen Identität, um der Wirtschaft und den in Europa lebenden Menschen einen sicheren Zugang zum europäischen digitalen Markt zu eröffnen
  • In einem ersten Schritt soll eine digitale Identität für den niederschwelligen Bereich geschaffen werden, z.B.: Initialprojekte als einheitliche (und von Google, Apple, Facebook unabhängige) Log-In-Lösung für heimische Medien und Webshops
  • Betreiben und umsetzen soll diese digitale Identität eine öffentlichen Stelle, im besten Fall eine europäischen Institution in enger Kooperation mit privaten Unternehmen
  • Eine Umsetzung auf Mitgliedsstaatenebene ist denkbar
  • Diese digitale Identität soll für die Nutzer:innen kostenlos sein
  • Um eine lange und unabhängige Verfügbarkeit garantieren zu können, braucht die digitale Identität eine offene Architektur, die auf einem Open-Source-Ansatz aufbaut
  • Damit eine interessante Alternative zu den GAFA-Identitäten (Google, Apple, Facebook) entsteht und bereits bestehende Lösungen für gesicherte Identitäten in verschiedenen Ländern (z.B.: Trust Service Provider) unter einem europäischen „Banner“

Chancen-Motor:

Schaffen und Vorantreiben einer harmonisierten digitalen Identität für einfache, breite und kostenfreie Basisnutzung für den privaten Sektor im gesamten europäischen Wirtschaftsraum

 

 

 

Maßnahmen:

  • Die Österreichische Bundesregierung engagiert sich für eine harmonisierte rasche Umsetzung des europäischen Regelwerkes eIDAS und implementiert dieses national
  • Die österreichische Politik etabliert einen europäischen Prototyp als Best Practice
  • Konzeption einer Usability/Akzeptanz-Analyse und erfolgreiche Umsetzung durch wissenschaftliche Begleitung
  • Vorantreiben einer Partnerschaft mit einem oder mehreren „Friendly User:innen“ aus der Privatwirtschaft
  • Einrichtung von Partnerschaften mit weiteren EU-Ländern
  • Aufklärungskampagnen in Kooperation mit Interessenvertreter:innen der Privatwirtschaft

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Das Vertrauen der Bevölkerung in digitale Identitäten wird gestärkt
  • Es erfolgt ein Ausbau der Privatsphäre („Privacy by Default“) und Datenhoheit von heimischen User:innen
  • Vereinfachte Nutzbarkeit für in Europa lebende Menschen und in Europa agierende Unternehmen
  • Vereinfachung des Zugangs innerhalb des digitalen europäischen Binnenmarktes

Bezug zum Regierungsprogramm 2020-2024:

Staatliche Verantwortung für das 21. Jahrhundert mit den Bürger:innen im Mittelpunkt, S. 318f.

Status Quo:

  • Cloud Computing ist nicht mehr länger eine „Supportfunktion“, sondern ein essenzieller Wettbewerbsfaktor für moderne Unternehmen und den modernen Staat
  • Studien zeigen, dass erst rund 20% der Anwendungen von Unternehmen auf der ganzen Welt als „Cloud“ zur Verfügung gestellt werden und gleichzeitig besagen sie, dass Cloud Computing bis 2025 den Markt für IT-Infrastruktur anführen wird.[1] Um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, ist eine rasche Entwicklung von Cloud-Angeboten dringend zu empfehlen
  • Clouds stellen rasch und flexibel Ressourcen für neue Initiativen von Unternehmen bzw. Behörden zur Verfügung. Sie ermöglichen und bedingen eine innovative Applikationsmodernisierung und Digitalisierung und führen zu rascherer und kostengünstiger Industrialisierung und Standardisierung sowohl in der Software-Erstellung als auch im Betrieb
  • Im Rahmen der IT-Konsolidierung der Österreichischen Bundesregierung soll Cloud-Computing als Zielarchitektur festgelegt werden und evaluiert werden, welche Applikationen in die Hybrid-Cloud transportiert werden können und sollen. Es erscheint – abhängig von der jeweiligen Anwendung – empfehlenswert, dabei die bereits im BRZ bestehende hybride Cloud-Architektur („PaaS Plattform) zu berücksichtigen und gegebenenfalls on premise oder in Public Clouds zu erweitern
  • Nutzung und Betrieb von IT ist ein zentraler Aspekt von Cloud Computing und ermöglicht dynamische Skalierung sowie einfachen und sicheren Zugang zu neuester Technologie
  • Digital souverän ist, wer die Verfügungsgewalt über seine Daten und Applikationen behält. Die zentrale Frage nach der digitalen Souveränität ist daher von Beginn an im Design von Lösungen in der Cloud zu berücksichtigen
  • Ein gemeinsamer Ansatz für die rechtssichere Verwendung des weltweiten Cloud-Angebots wird die digitale Souveränität Europas stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und Industrie erhöhen. Parallel dazu wird es die Digitalisierung für effiziente öffentliche Verwaltungen, eine bessere Gesundheitsversorgung und eine sauberere, nachhaltigere Umwelt unterstützen
  • Österreich hat sich bereit erklärt, die Cloud-Einführung im privaten und öffentlichen Sektor in ganz Europa durch zusätzliche Investitionen und verstärkte Nutzung von Synergien zwischen nationalen Initiativen voranzutreiben und sich an einer europäische Cloud-Föderation zu beteiligen. Ebenso bekennt sich Österreich zur Initiative GAIA X und arbeitet an der Etablierung eines österreichischen GAIA X Hubs
  • Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH und dem Kippen des Privacy Shields fehlt eine taugliche Rechtsgrundlage für einen sicheren, rechtskonformen transatlantischen Datenverkehr. Dies führt zu Verunsicherungen und stellt alle Unternehmen – vor allem KMU ohne eigene Rechtsabteilungen – vor große Herausforderungen
  • Derzeit gibt es bereits einige von der Branche entwickelte (oder in Entwicklung befindliche) Verhaltenskodizes, die von der Europäischen Kommission unterstützt und von der Europäischen Datenschutzbehörde anerkannt sind bzw. werden

Vorteile von Cloud Computing:

  • Flexibilität – Nutzung und Verrechnung von IT-Ressourcen nach tatsächlichem Bedarf
  • Kosteneffizienz – Keine Vorhaltung von Infrastrukturreserven für Lastspitzen bzw. schlecht kalkulierbare Wachstumsraten. Weiters können Skaleneffekte beim Cloud Provider Kostenvorteile ergeben
  • Zeitersparnis – Wechsel auf bedarfsgerechte IT innerhalb kürzester Zeit. Der logistische Aufwand für die Installation/Erhaltung der Systeme „on premise“, der bei einem Systemwechsel normalerweise mehrere Monate bis Jahre dauert, fällt im Idealfall weg.
  • Skalierbarkeit – Durch jederzeit mögliche Skalierung von Kapazitäten für die Anwendungslandschaft kann sich das Unternehmen/die Behörde voll auf die Geschäftsanforderungen fokussieren
  • Sicherheit – Kund:innen können von den umfangreichen Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen der internationalen Cloud-Anbieter profitieren. Die Absicherung erfolgt auf allen Ebenen (IaaS, PaaS und Services)
  • Unabhängigkeit – Durch Nutzung etablierter Industriestandardisierung ist eine Portabilität/Migration zwischen Cloud-Plattformen einfach möglich

Chancen – Motor:

  • Beschleunigung der digitalen Transformation durch Steigerung der Cloud-Nutzung mittels zukunftsfitter bundesweiten Cloudstrategie als Motor für die österreichische Standortstrategie im

 

Maßnahmen:

  • Durchführung einer breiten Informationskampagne mit Best Case Studies für alle Bürger:innen und für den Hochschulbereich als Unterstützungsmaßnahme für die breite Anwendung von Cloud Computing:
    • Kooperation mit relevanten Branchenverbänden
    • Bündelung bestehender Initiativen
    • Einbindung von Beratungsstellen (der WKO/IV)
    • Umfassende Informationskampagne um Falschinformation zu Cloud-Nutzung zu bekämpfen
  • Bekenntnis der BReg zu einem Staat als Vorbild für Cloudanwendungen und KI Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung: Anerkennung der führenden Rolle des öffentlichen Sektors bei der Digitalisierung und der damit verbundenen Cloud- KI und Daten-Akzeptanz, die zu Effizienzsteigerungen, Agilität und Skalierbarkeit führt.
  • Evaluierung im Rahmen der IT-Konsolidierung der Österreichischen Bundesregierung wird Cloud-Computing als Zielarchitektur festgelegt und es wird evaluiert, auf welche bereits genutzten Applikationen aufgebaut werden kann.
  • Umsetzung der bereits veröffentlichten Daten-KI-Strategie mit festgelegten Budget für die ersten 50 Maßnahmen bis 2025
  • Stärkung des Technologiestandortes durch die Zurverfügungstellung von Fördermitteln für den Aufbau eines erfolgreichen Data National Competence Centers (z.B.: GAIA X National Hub), insbesondere mit den Schwerpunkten: Gesundheitsdaten, Green Deal, Mobility und Manufacturing. Österreich soll die Chance der europäischen Digital-Strategie und die damit verbundenen geplanten Entwicklung von Datenräumen nutzen, um Standards der Datennutzung zu definieren und sich innerhalb der EU als digitaler Entwicklungsstandort zu positionieren
  • Forcieren einer klaren gemeinsamen transatlantischen Regelung zur Wiederherstellung eines rechtssicheren Cloud-Zugangs: Österreich soll innerhalb der EU die Forcierung einer klaren gemeinsamen transatlantischen Regelung (Data Privacy Act, EU-US Datenschutzschild) vorantreiben. Derzeit herrscht fehlende Klarheit der anzuwendenden Gesetze zwischen EU/USA. Dies führt zu Verunsicherungen und fehlender Rechtssicherheit
  • Förderung der Cloud-Kompetenz im Bildungsbereich (Schule und Erwachsenbildung)
  • Flächendeckender Ausbau der 5G-Infrastruktur, um die Vorteile der 5G-Technologie im Bereich der Netzwerkkapazitäten (Latenz, Slicing etc.) und End-to-End-Sicherheits- und Datenschutzvorteile für die Cloud-Nutzung bereitstellen zu können. Dies ist für Wettbewerbsfähigkeit der vielen KMU und Einzelunternehmen in Österreich von hoher Bedeutung

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Österreich behält den Anschluss am weltweiten Trend „Cloud Computing“ und gewährt Zukunftssicherheit der Investitionen
  • Erhöhung der Krisensicherheit, Agilität, Effizienz und Reaktions- bzw. Aktionsgeschwindigkeit der Verwaltung/Unternehmen durch die flexiblen Services und die Verfügbarkeit von Daten „anywhere, anytime“
  • Wesentlicher Beitrag zur digitalen Transformation von Unternehmen und Verwaltung
  • Digitale Innovationen österreichischer Unternehmen/Behörden finden durch Cloud-Anbieter rasche Verbreitung und werden so wettbewerbsfähiger, Entwicklungskosten werden durch weltweite Verbreitung deutlich besser skalierbar
  • Minimierung von Cyber-Security-Risiken für Endkunden durch Schutz internationaler Cloud-Anbieter und durch Verbesserungen in der 5G-Sicherheitsarchitektur (Verschlüsselung, Privacy, Roaming etc.)
  • Flexibilisierung der Kostenstruktur für KMU durch verursachungsgerechte „Pay what you use“-Modelle
  • Prozessverbesserungen in den Bereichen Industrie, Logistik, Produktion, Energie und Forschung sowie bei neuen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen
  • Datensouveränität mit voller Sicherheit für die Anwendender:innen: Jedes Unternehmen entscheidet selbst, wo seine Daten gespeichert werden und wer sie zu welchem Zweck verwenden darf
  • Fokussierung der verfügbaren Personalressourcen auf höherwertige Aufgaben
  • Erschließung neuer Geschäftsmodelle/Datenmonetarisierung
  • Unterstützung einer Sharing Economy

Bezug zum Regierungsprogramm 2020-2024:

Technologieoffensive, Digitalisierung und Innovation, S. 116

Aufgaben und Zukunft der Europäischen Union, S. 175

Digitalisierung & Innovation, S. 316

Eine staatliche Verwaltung des 21. Jahrhunderts mit den Bürger:innen im Mittelpunkt, S. 318f

Netzpolitik vorausschauend gestalten, S. 324

[1] https://www.it-daily.net/it-management/cloud-computing/27150-cloud-trends-aufstieg-von-edge-computing

Status Quo:

  • Im digitalen Zeitalter sind Daten eine Schlüsselressource für gesellschaftlichen Wohlstand und Teilhabe an einer prosperierenden Wirtschaft. Sie sind außerdem unverzichtbar für den Schutz von Umwelt, Klima, den wissenschaftlichen Fortschritt und für staatliches Handeln
  • In den letzten Jahrhunderten hing Wirtschaftswachstum überwiegend von Human-, Finanz- und Wissens-Kapital ab. Nun kommt eine neue Form des Kapitals hinzu: Daten
  • Künstliche Intelligenz ist das Werkzeug, mit dem Daten zum entscheidenden Produktionsfaktor und damit zum Wohlstandstreiber der nächsten Jahrzehnte werden
  • Neben Herausforderungen im Bereich Datenschutz und objektive Algorithmen (bias problem) stellen sich auch ganz grundlegende ethische Fragen im Zusammenhang mit KI 
  • Während es bereits sehr umfangreiche Gesetze zu datenschutzrechtlichen Fragen gibt, herrscht beim Themenkomplex Datennutzung noch keine Rechtsklarheit
  • 90% der Organisationen führen Daten und KI explizit als entscheidendes Unternehmens-Asset auf; 80% geben an, bei der Skalierung von KI, die selbst gesetzten Ziele noch nicht erreicht zu haben. Der globale Wettbewerb um neue Services, Geschäftsmodelle und Talente hat jedoch längst begonnen[1]
  • Die jährliche Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft könnte durch den Einsatz von KI auf 3% ansteigen. Bliebe es hingegen beim bisherigen technologischen Niveau, würde die Bruttowertschöpfung nur um 1,4% pro Jahr wachsen
  • Trotz dieser immensen Chancen für den Wirtschaftsstandort, den Klimaschutz und dynamisch fortschreitender internationaler Entwicklungen schöpfen wir in Österreich das enorme Innovationspotenzial von Daten und KIfür Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Staat bei weitem nicht aus
  • Die damit eng zusammenhängenden digitalen Plattformen bestehen in Österreich kaum und hier herrscht Aufholbedarf
  • Die Österreichische Bundesregierung hat im August 2021 eine KI-Strategie präsentiert. Ebenso hat das BMDW einen ersten digitalen Aktionsplan zum Thema Daten erstellt und konkrete Ziele mit entsprechenden Maßnahmen definiert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert jedoch vor allem die aktive Mitwirkung aller Ressorts (Ministerien) und ausreichende Finanzierungsmittel
  • Derzeitfehlen klare, transparente und leicht anwendbare Grundsätze für die Entwicklung und den Einsatz von KI, um breiten Zugang zu ermöglichen und damit der Gesellschaft und Unternehmen möglichst großen Nutzen zu bringen
  • Fehlen konkreter Bezüge zum KI-Verordnungsentwurf der EU-Kommission (Artificial Intelligence Act) sowie zu einschlägigen Resolutionen des Europäischen Parlaments[2]
  • Keine ausreichende Klärung der rechtlichen Verfügungsgewalt über Daten (Data Ownership) im Bereich Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht (Know-How-Schutz)
  • Die Datenschutzbehörden der EU-Staaten sind aufgrund ihrer rechtlichen Kompetenzen eher strafende Wächter, die im Nachhinein erklären, was nicht zulässig ist. Eine umfassende Digitalisierungsbehörde, die Produktinnovationen möglichst frühzeitig begleitet, wäre auch ein Wettbewerbsvorteil für Österreich

Chancen-Motor:

  • Ein gelingender Wirtschaftsaufschwung durch massive Steigerung des Einsatzes von Daten und KI in der Privatwirtschaft und Verwaltung, begleitet durch die EU-konforme Umsetzung von rechtlichen Rahmenbedingungen mit klaren ethischen Guidelines

Maßnahmen im Bereich Daten:

  • Umsetzung einer detaillierten österreichischen Datenstrategie, die im Einklang mit der europäischer Datenstrategie steht. Als Grundlage dienen bereits beschlossene Strategien darüber hinaus werden supranationale Themen für Österreich definiert und positioniert
  • Schaffung von Rechtssicherheit:
    • Sicherstellen, dass bestehender Gesetze mit der DSGVO in Einklang sind
    • Klärung offener, rechtlicher Fragestellungen in einem Dialog zwischen Wirtschaft, Politik und Datenschutzbehörde
    • Dringende Umsetzung des Prinzips „Beraten vor Strafen“ durch konkretisierende Umsetzungsregelungen für Unternehmen
    • Klare und faire Regeln für den Datenzugang und die Nutzung von Daten
    • Rechtliche Rahmenbedingungen für Daten- und Plattformökonomien
    • Sicherstellen der Datensouveränität der Bürger:innen bei persönlichen Daten (Ownership & Transparenz)
    • Klärung der rechtlichen Verfügungsgewalt über Daten (Data Ownership) im Bereich Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht (Know-How-Schutz)
    • Dadurch Absicherung von datengetriebenen Geschäftsmodellen, etwa im IoT Bereich und Nutzung dieser Daten für Weiterentwicklung von Produkten, Services etc. Konservative Schätzungen gehen von einem weltweiten IoT Markt von über USD 300 Mrd. bis 2023 aus (für Software/Services, Connectivity, Devices)
    • Verfügbarkeit anonymisierter Daten für kommerzielle und wissenschaftliche Nutzung (z.B.: Gesundheitsdaten, Verkehrsdaten etc.)
  • Einrichtung von digitalen Plattformen durch die öffentliche Hand für Österreich in definierten Schlüsselanwendungsgebieten: Fokussierung auf Datenräume und Schaffung digitaler Plattformen als öffentliche Infrastruktur für ausgewählte Anwendungsgebiete wie Klimaschutz, Energie, Tourismus, Gesundheit und die öffentliche Verwaltung in Einklang mit der GAIA X Initiative
  • Förderung von Open Data durch Data Hubs in diesen Anwendungsgebieten in Österreich
  • Förderung von Infrastrukturen für Open Knowledge und Open Science
  • Bildungsoffensive: Attraktivierung von Expert:innenausbildungen durch Awareness-Kampagne und Sensibilisierungsoffensive für den Umgang mit Daten (Intensivierung und Schärfung eines neuen Berufsbildes rund um KI)
  • Umsetzung der Maßnahmen des digitalen Aktionsplans
  • Förderungen von deutschsprachigen semantischen Modellen, welche helfen, unstrukturierte Daten zu ordnen und damit die Basis für KI-Anwendungen bilden
  • Adressieren des Sole-Source-Problems: Sind Daten nur aus einer Quelle verfügbar, wird das Herstellerrecht zu einer faktischen Monopolstellung
  • Schaffung von Anreizen für die „Dateneigentümer“, damit diese Daten über konkrete Vertragspartner im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden. Ein solcher Anreiz könnte etwa in Form bestimmter Pauschalabgeltungen erfolgen mit entsprechenden Plattformen für rasche und möglichst unkomplizierte Datentransfers. Dies betrifft insbesondere Daten, die in sämtlichen Branchen intensive Verwendung finden (z.B. Wetterdaten, GIS-Daten)

Maßnahmen im Bereich KI:

  • Umsetzung der vorhandenen KI-Strategie und Ausbau derselben
  • Schaffung klarer Rahmenbedingungen für die Definition und den Einsatz von KI, um die Adaptierungsgeschwindigkeit zu erhöhen
      • Erleichterungen für Organisationen beim Einsatz von KI
      • Innovationskompatible Rahmenbedingungen bei der öffentlichen Beschaffung und im Vergaberecht (KI)
      • Richtlinien für Unternehmen in einfacher Sprache
      • Durchführen einer Aufklärungskampagne mit Best Practices und anderen Positivbeispielen für Unternehmen als zusätzlicher Treiber
  • Erstellung/Umsetzung einer konkreten Roadmap zur Umsetzung, da diese der KI-Strategie noch fehlt
      • Maßnahmenliste (ähnlich wie bei Datenstrategie Deutschland)
      • Umsetzungsplan, der aufzeigt, welche Initiativen und Aktivitäten es derzeit gibt
  • Positionierung des öffentlichen Sektors als Role Model und Enabler durch verstärkten Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung. Damit kann nicht nur der Bürger:innennutzen durch effizientere Abwicklung von Verwaltungsprozessen erhöht, sondern auch durch Ressourcenoptimierung die Pensionierungswelle abgefedert werden
  • Bildungsoffensive
    • Ausbau und Förderung von staatlichen (Weiter-)Bildungsprogrammen und Umschulungsmaßnahmen
    • Schaffung von Anreizen bei Unternehmen durch Reskilling-Förderungsprämien
  • Übersicht über zu bündelnde Initiativen und daraus abgeleitete
    (Forschungs-)Schwerpunktsetzung
  • Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich Haftung und Immaterialgüterrecht (insbesondere Urheberrecht und Patentschutz)
  • Klärung der Rechtsbegriffe, da der KI-Entwurf sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe aufweist, die angesichts der massiven Strafen von bis zu 30 Mio. Euro bzw. 6% des weltweiten Jahresumsatzes nicht innovationsfördernd wirken
  • Etablierung einer „Single Point of Litigation“ aufgrund der multiplen Haftungsadressen (KI-Entwickler, Betreiber, Datenlieferant)
  • Dualsprachliche Behandlung sämtlicher Maßnahmen in Deutsch und Englisch, um gängige Formulierungen in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwenden zu können sowie internationale Kooperationen im AI-Bereich zu fördern und zu vereinfachen.

 

 

Maßnahmen im Bereich KI:

  • Überführung der EU-Ethik-Leitlinien für KI (aus KI-VO) für Österreich und Konkretisierung als Leitplanke für Wirtschaft und Staat
  • Eine unabhängige, weisungsfreie Behörde (Digitalbehörde)
    • entscheidet als multidisziplinäre Ethikkommission über die Nutzung von Daten und den Einsatz von KI in sensiblen Bereichen und Fällen
    • unterstützt und treibt den ethisch konformen Einsatz der Regelungen und die Entwicklung von KI voran
  • Spezielle Förderungen für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und digitalen Plattformen, insbesondere für die Umsetzung von Leuchtturmprojekten, die das allgemeine Vertrauen in KI & Plattformökonomien stärken (u.a. in den Bereichen Klimaschutz und Energie)
  • Kein Gold Plating: Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten zu können, ist von einer überschießenden Gesetzgebung abzusehen
  • Rahmenbedingungen für Sandbox und Feldtests zum kontrolliertem Einsatz von KI (wie bereits im FinTech-Bereich vorgesehen). Dabei können KI-Anwendungen mit einer speziellen Konzession testen. Ist der Test erfolgreich, verlässt das Unternehmen die „Sandkiste“ in die reguläre Aufsicht.
    • Eine dynamische Entwicklung von KI (technisch und Anwendungspotentiale) führt dazu, dass taxative ex ante Regulierung (Vorabregulierung) nicht möglich ist
    • KI-Rechtsvorschriften sollten wirksam sein, aber Innovationen nicht im Weg stehen (EU-Trust in AI)
  • Agilität in der Anpassung von Rahmenbedingungen, damit Wohlstand und Klimaschutz nicht gefährdet werden

 

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Ausschöpfung des Innovationspotentials von Daten für den Wirtschaftsstandort, die Gesellschaft, Wissenschaft, Klimaschutz und Staat, insbesondere Gesundheitssystem
  • Beitrag zum Gelingen der Energiewende durch optimale Nutzung der Strominfrastruktur (Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele Österreichs für 2030 und 2040)
  • Beitrag dazu, dass Österreich Spitzen-Digitalstandort wird
  • Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung für die öffentliche Verwaltung, Bürger:innenservices und für die Privatwirtschaft
  • Gesteigerte Leistungsfähigkeit des Staates für Bürger:innen
  • Rechtssicherheit für Datenzugang und Datennutzung
  • Absicherung ethischer Grundsätze bei der fortschreitenden Digitalisierung
  • Steigerung der Akzeptanz und Nutzung neuer Anwendungen durch erhöhte Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Datensicherheit
  • Verringerung des Fachkräftemangels und Stärkung des Arbeitsmarktes sowie Abfedern der Pensionierungswelle im öffentlichen Sektor

[1] Accenture Studie: Ready. Set. Scale. A participial primer on scaling AI for business value, Dezember 2019

[2] European Parliament, Resolution on a civil liability regime for artificial intelligence, (2020/2014(INL))

European Parliament, Resolution on a framework of ethical aspects of artificial intelligence, robotics and related technologies

(2020/2012(INL))

European Parliament, Resolution on intellectual property rights for the development of artificial intelligence technologies

(2020/2015(INI))

Status Quo:

  • Die Digitalwirtschaft ist unabhängig von der Pandemie-Situation der Jobmotor Nr. 1 in Österreich
  • Der Trend zur Digitalisierung hat sich während der Covid-Krise gesteigert
  • Das Interesse an einer technischen/digitalen Ausbildung ist – gemessen am Bedarf – zu gering. Daraus könnte bis 2026 ein Mangel von etwa 30.000 Fachkräfte entstehen[1]
  • Bei Maßnahmen zur Bewerbung und Attraktivierung digitaler Berufsfelder hinkt Österreich im internationalen Vergleich hinterher
  • Weder Frauen noch Männer sind ausreichend über aktuelle Berufsfelder im Bereich der Digitalisierung informiert
  • Fehlende breitenwirksame Informationskampagnen zu Umschulungsmöglichkeiten

Chancen-Motor:

  • Einführung einer Umschulungsplattform zur Attraktivierung digitaler Berufsfelder, die zudem auch Jobangebote aufzeigt, um langfristig einem Fachkräftemangel vorzubeugen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und den Wirtschaftsstandort Österreich international positiv zu positionieren

 

 

 

Maßnahmen:

  • Schaffung eines Umschulungs-Channels als interaktive, Educational-Technology-Plattform zur übersichtlichen Darstellung freier Stellen sowie Umschulungsangebote
  • Darstellung der Berufsbilder durch Erfahrungsberichte von Expert:innen, aktuell im Digitalisierungsbereich tätigen Personen und Unternehmen mittels Videos, Studien, Grafiken, Blogbeiträgen, Checklisten und Verlinkungen
  • Verwendung digitaler Lerntechnologien und digitaler Methoden bei Umschulungen
  • Schaffung von konkreten digitalen Qualifikationsanforderungen für alle Berufsbilder (im Erwachsenenbereich)

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Schaffung zukunftsfitter Arbeitsplätze
  • Stärkung der digitalen Kompetenz bei Arbeitnehmer:innen und Unternehmen
  • Zukunftsorientierte Digitalisierung von Unternehmen
  • Wirkungsvolle Lenkungsmaßnahme gegen den Fachkräftemangel im IKT-Bereich
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich

Bezug zum Regierungsprogramm 2020-2024:

Fachkräfteoffensive für Österreichs Unternehmen umsetzen, S. 87 ff

Eine staatliche Verwaltung für das 21. Jahrhundert mit den Bürger:innen im Mittelpunkt, S. 321

Digitalisierung & Innovation, S. 316

Grundlagen für eine Wirtschaft 4.0 schaffen, S. 323

[1] https://kurier.at/wirtschaft/24000-offene-stellen-corona-verschaerft-it-fachkraeftemangel/401155782