DATEN, CLOUD, KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

 

Errichtung eines KI-Kompetenz- und Servicezentrums

Status Quo

  • Künstliche Intelligenz bringt eine grundlegende Transformation für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, und Politik – Österreich hat nun die Möglichkeit, durch Aufsetzen einer Struktur und Schaffung von einem gebündelten Know How Centers die Chancen der Technologie zu nützen und KI zu einem Erfolgsfaktor für Österreich zu machen.

Vision:

  • Errichtung eines Forums für Know-How-Austausch zu KI im Rahmen eines Kompetenz- und Servicezentrums

Maßnahmen:

  • Errichtung eines KI-Kompetenz- und Servicecenters bei der RTR und Aufsetzen von Arbeitsgruppen innerhalb des Zentrums zur Einbindung von Stakeholdern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik
  • Einbindung des Beitrags des Zentrums in der politischen Weiterentwicklung der KI-Strategie in Österreich
  • Koordinierung von Leitfäden und Forschungsprogrammen durch das Zentrum und Kommunikation der aktuellsten Entwicklungen im Bereich KI an die Bevölkerung

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Gemeinsamer Beitrag von Wissenschaft und Wirtschaft zum gesellschaftspolitischen Dialog:
  • Durch die Zusammenarbeit der politisch relevanten Stakeholder in einem neutralen Format kann das KI-Kompetenzzentrum einen wertvollen Beitrag dazu leisten, Vertrautheit mit KI und die notwendigen Kompetenzen für den Umgang damit zu schaffen.
  • Das Zentrum kann eine erklärende Funktion gemeinsam mit dem österreichischen akademischen Feld übernehmen und trägt somit zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes und des Digitalstandortes bei, während es bei der Bevölkerung Information und Vertrauen mit Technologie schafft.
  • Garantie eines Know-How Transfers an Stakeholder:
  • Im wirtschaftlichen Einsatz von KI besteht oft Rechtsunsicherheit in der Erfüllung der Formalismen von DSGVO bzw. in Zukunft dem AI Act und Data Act oder diese sind Unternehmen die aus KI-Einsatz resultierenden Chancen wie Effizienzgewinne, neue Prozesse oder Abfederung des Arbeitskräftemangels nicht bewusst.
  • Durch die Einbindung der Sozialpartner schafft das KI-Kompetenzzentrum einen Know-How Transfer von Forschung und Regulierung zu wirtschaftlichen Stakeholdern und bringt somit technologisches Wissen in Österreichs Wirtschaft.
  • Stärkung von Österreichs Stimme in der EU als digitalpolitischer Akteur:
  • Das KI-Kompetenzzentrum kann nicht nur nach innen meinungsbildend, vertrauensschaffend und informierend wirken, sondern auch ein Best Practice innerhalb der EU darstellen.
  • Durch Bündelung der Expertise aus Wissenschaft und Digitalbranche können politische Entscheidungsträger:innen schnell und einfach in den notwendigen Stakeholder-Dialog zu europäischen Regulierungsvorschlägen gehen. So trägt das Zentrum nicht nur zur Attraktivierung des Digitalstandortes bei, sondern verschafft Österreich eine Stimme in den richtungsweisenden Zukunftsthemen der Digitalen Dekade.

Engagement der Branche für die Promotion von Trustworthy AI

Status Quo

  • Speziell der Einsatz von KI im öffentlichen Sektor, der immense Effizienzgewinne bringen kann, stößt auf Vorbehalte und Unwissen. KI hat jedoch auch enormes Potenzial für beispielsweise die Entwicklung von neuen Pharmazeutika oder in der OSINT-Analyse – hier müssen Richtungsentscheidungen getroffen und definiert werden, wie wir mit diesen Entwicklungen umgehen.
  • Auf europäischer Ebene formieren sich parallel zum Prozess des AI Acts schon internationale Big Player, um gemeinsam Leitlinien für Entwicklung und Einsatz von KI zu definieren. Parallel dazu entwickeln die G7-Staaten auch erste Eckpunkte eines sicheren Einsatzes von KI. Diese Leitfäden oder Selbstverpflichtungen sollen dabei jedoch wettbewerbsfreundlich und ohne Gold Plating umgesetzt werden.

Vision:

  • Gemeinsames Commitment von Digitalbranche und Politik in der Berücksichtigung von ethischen Prinzipien in Einsatz und Entwicklung von KI

Maßnahmen:

  • Initiierung einer Taskforce im Rahmen der Neu-Erarbeitung der KI-Strategie zur Auseinandersetzung mit ethischen Prinzipien beispielsweise durch Definition oder Übernahme von bestehenden Codes of Conduct
  • Engagement der österreichischen Bundesregierung auf europäischer und globaler Ebene in der Definition von internationalen Codes of Conduct nach europäischen Wertvorstellungen

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Positionierung Österreichs als ein Weltkompetenzzentrum der Sozialwissenschaft, zu dem auch ein Engagement für den digitalen Humanismus zählt
  • Positionierung Österreich als Taktgeber für zukünftige internationale ethische Leitfäden

Massiver Aufschwung der digitalen Transformation durch Steigerung der Cloudnutzung

Status Quo:

  • Cloud Computing ist nicht mehr länger eine „Supportfunktion“, sondern ein essenzieller Wettbewerbsfaktor für moderne Unternehmen und den modernen Staat.
  • Studien zeigen, dass erst rund 20% der Anwendungen von Unternehmen auf der ganzen Welt als „Cloud“ zur Verfügung gestellt werden und gleichzeitig besagen sie, dass Cloud Computing bis 2025 den Markt für IT-Infrastruktur anführen wird.[1] Um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, ist eine rasche Entwicklung von Cloud-Angeboten dringend zu empfehlen.
  • Clouds stellen rasch und flexibel Ressourcen für neue Initiativen von Unternehmen bzw. Behörden zur Verfügung. Sie ermöglichen und bedingen eine innovative Applikationsmodernisierung und Digitalisierung und führen zu rascherer und kostengünstiger Industrialisierung und Standardisierung, sowohl in der Software-Erstellung als auch im Betrieb.
  • Im Rahmen der IT-Konsolidierung der Österreichischen Bundesregierung soll Cloud-Computing als Zielarchitektur festgelegt werden und es soll evaluiert werden, welche Applikationen in die Hybrid-Cloud transportiert werden können und sollen. Es erscheint – abhängig von der jeweiligen Anwendung – empfehlenswert, dabei die bereits bestehende hybride Cloud-Architektur zu berücksichtigen und gegebenenfalls On Premise oder in Public Clouds zu erweitern.
  • Nutzung und Betrieb von IT ist ein zentraler Aspekt von Cloud Computing und ermöglicht eine dynamische Skalierung sowie einfachen und sicheren Zugang zu neuesten Technologien.
  • Digital souverän ist, wer die Verfügungsgewalt über seine Daten und Applikationen behält. Die zentrale Frage nach der digitalen Souveränität ist daher von Beginn an im Design von Lösungen in der Cloud zu berücksichtigen.
  • Ein gemeinsamer Ansatz für die rechtssichere Verwendung des weltweiten Cloud-Angebots wird die digitale Souveränität Europas stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und Industrie erhöhen. Parallel dazu, wird es die Digitalisierung für effiziente öffentliche Verwaltungen, eine bessere Gesundheitsversorgung und eine sauberere, nachhaltigere Umwelt unterstützen.
  • Österreich hat sich bereit erklärt, die Cloud-Einführung im privaten und öffentlichen Sektor in ganz Europa, durch zusätzliche Investitionen und verstärkte Nutzung von Synergien zwischen nationalen Initiativen voranzutreiben und sich an einer europäische Cloud-Föderation zu beteiligen. Ebenso bekennt sich Österreich zur Initiative GAIA X und arbeitet an der Etablierung eines österreichischen GAIA X Hubs.
  • Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH und dem Kippen des Privacy Shields, fehlt eine taugliche Rechtsgrundlage für einen sicheren, rechtskonformen und transatlantischen Datenverkehr. Dies führt zu Verunsicherungen und stellt alle Unternehmen – vor allem KMU ohne eigene Rechtsabteilungen – vor große Herausforderungen.
  • Derzeit gibt es bereits einige von der Branche entwickelte (oder sich in Entwicklung befindende) Verhaltenskodizes, die von der Europäischen Kommission unterstützt und von der Europäischen Datenschutzbehörde anerkannt sind bzw. werden.

Vorteile von Cloud Computing:

  • Flexibilität – Nutzung und Verrechnung von IT-Ressourcen nach tatsächlichem Bedarf
  • Kosteneffizienz – Keine Vorhaltung von Infrastrukturreserven für Lastspitzen bzw. schlecht kalkulierbare Wachstumsraten. Weiters können Skaleneffekte beim Cloud Provider Kostenvorteile ergeben
  • Zeitersparnis – Wechsel auf bedarfsgerechte IT innerhalb kürzester Zeit. Der logistische Aufwand für die Installation/Erhaltung der Systeme „on premise“, der bei einem Systemwechsel normalerweise mehrere Monate bis Jahre dauert, fällt im Idealfall weg. Ebenfalls schafft Cloud-Nutzung eine kürzere Time to Market, die für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen entscheidend ist. Neuentwicklungen auf selbst gemanagete On-Premise Umgebungen können kurz nach Einführung schon wieder veraltet sein
  • Skalierbarkeit – Durch jederzeit mögliche Skalierung von Kapazitäten für die Anwendungslandschaft, kann sich das Unternehmen/die Behörde voll auf die Geschäftsanforderungen fokussieren.
  • Sicherheit – Kund:innen können von den umfangreichen Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen der internationalen Cloud-Anbieter profitieren. Die Absicherung erfolgt auf allen Ebenen (IaaS, PaaS und Services).
  • Unabhängigkeit – Durch Nutzung etablierter Industriestandardisierung, ist eine Portabilität/Migration zwischen Cloud-Plattformen einfach möglich.
  • Automatisierung – Durch einen hohen Grad an Automatisierung, profitieren Nutzer:innen der Cloud Services im Betrieb Ihrer Umgebungen. Dadurch kann der Fachkräftemangel teilweise adressiert werden und Mitarbeiter:innen können sich um wichtige Aufgaben kümmern.
  • Resilienz: Etablierte Cloud Anbieter stellen sicher, dass alle Cloud Rechenzentren hochverfügbar sind und ein sofortiges Umschalten auf eine andere Cloud Region die Verfügbarkeit aller Systeme im Falle eines Ausfalls garantiert.

Vision:

  • Beschleunigung der digitalen Transformation durch Steigerung der Cloud-Nutzung mittels zukunftsfitter bundesweiten Cloudstrategie als Motor für die österreichische Standortstrategie

Maßnahmen:

  • Durchführung einer breiten Informationskampagne mit Best Case Studies für alle Bürger:innen und für den Hochschulbereich als Unterstützungsmaßnahme für die breite Anwendung von Cloud Computing:
    • Kooperation mit relevanten Branchenverbänden
    • Bündelung bestehender Initiativen
    • Einbindung von Beratungsstellen (der WKO/IV)
    • Umfassende Informationskampagne, um Falschinformation zu Cloud-Nutzung zu bekämpfen
  • Bekenntnis der BReg zu einem Staat als Vorbild für Cloudanwendungen und KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung: Anerkennung der führenden Rolle des öffentlichen Sektors bei der Digitalisierung und der damit verbundenen Cloud- KI- und Daten-Akzeptanz, die zu Effizienzsteigerungen, Agilität und Skalierbarkeit führen.
  • Evaluierung im Rahmen der IT-Konsolidierung der österreichischen Bundesregierung wird Cloud-Computing als Zielarchitektur festgelegt und es wird evaluiert, auf welche bereits genutzten Applikationen aufgebaut werden, kann
  • Umsetzung der bereits veröffentlichten Daten-KI-Strategie mit festgelegtem Budget, für die ersten 50 Maßnahmen bis 2025
  • Stärkung des Technologiestandortes durch die Zurverfügungstellung von Fördermitteln für den Aufbau eines erfolgreichen Data National Competence Centers (z.B.: GAIA X National Hub), insbesondere mit den Schwerpunkten: Gesundheitsdaten, Green Deal, Mobility und Manufacturing. Österreich soll die Chance der europäischen Digital-Strategie und die damit verbundenen geplanten Entwicklung von Datenräumen nutzen, um Standards der Datennutzung zu definieren und sich innerhalb der EU als digitaler Entwicklungsstandort zu positionieren.
  • Forcieren einer klaren gemeinsamen transatlantischen Regelung zur Wiederherstellung eines rechtssicheren Cloud-Zugangs: Österreich soll innerhalb der EU die Forcierung einer klaren gemeinsamen transatlantischen Regelung (Data Privacy Act, EU-US Datenschutzschild) vorantreiben. Derzeit herrscht fehlende Klarheit der anzuwendenden Gesetze zwischen EU/USA. Dies führt zu Verunsicherungen und fehlender Rechtssicherheit. Bis transatlantische Rechtssicherheit besteht, soll aufgeklärt werden, wie durch zB eine EU Sovereign Cloud eine Umgebung darstellen kann, in der EU-Recht angewandt wird.
  • Förderung der Cloud-Kompetenz im Bildungsbereich (Schule und Erwachsenbildung)
  • Flächendeckender Ausbau der 5G-Infrastruktur, um die Vorteile der 5G-Technologie im Bereich der Netzwerkkapazitäten (Latenz, Slicing etc.) und End-to-End-Sicherheits- und Datenschutzvorteile für die Cloud-Nutzung bereitstellen zu können. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit der vielen KMU und Einzelunternehmen in Österreich von hoher Bedeutung.

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Österreich behält den Anschluss am weltweiten Trend „Cloud Computing“ und gewährt Zukunftssicherheit von Investitionen
  • Erhöhung der Krisensicherheit, Agilität, Resilienz, Effizienz und Reaktions- bzw. Aktionsgeschwindigkeit der Verwaltung/Unternehmen durch die flexiblen Services und die Verfügbarkeit von Daten „anywhere, anytime“
  • Wesentlicher Beitrag zur digitalen Transformation von Unternehmen und Verwaltung
  • Digitale Innovationen österreichischer Unternehmen/Behörden finden durch Cloud-Anbieter rasche Verbreitung und werden so wettbewerbsfähiger und Entwicklungskosten werden durch weltweite Verbreitung deutlich besser skalierbar
  • Minimierung von Cyber-Security-Risiken für Endkunden durch Schutz internationaler Cloud-Anbieter und durch Verbesserungen in der 5G-Sicherheitsarchitektur (Verschlüsselung, Privacy, Roaming etc.)
  • Flexibilisierung der Kostenstruktur für KMU durch verursachungsgerechte „Pay what you use“-Modelle
  • Prozessverbesserungen in den Bereichen Industrie, Logistik, Produktion, Energie und Forschung sowie bei neuen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen
  • Datensouveränität mit voller Sicherheit für die Anwendender:innen: jedes Unternehmen entscheidet selbst, wo seine Daten gespeichert werden und wer sie zu welchem Zweck verwenden darf.
  • Fokussierung der verfügbaren Personalressourcen auf höherwertige Aufgaben durch den hohen Grad der Automatisierung der Cloud Services
  • Erschließung neuer Geschäftsmodelle/Daten Monetarisierung
  • Unterstützung einer Sharing Economy

Top-Positionierung Österreichs auf EU-Ebene durch Verwendung einfacher, sicherer, europäischer Lösungen für digitale Identitäten und identitätsbezogene Daten

Status Quo:

  • In Europa gibt es neben der Elektronischen Identität (eID) derzeit unterschiedliche Lösungen für digitale Identitäten im privaten Sektor.
  • Insgesamt führt diese Diversität im europäischen Umfeld dazu, dass die Aufwände für Applikationsbetreibende, welche sämtliche digitale Identitäten integrieren wollen, kaum zu bewerkstelligen sind.
  • Österreich ist mit der Handy-Signatur Vorreiter und Leader im gesamteuropäischen Vergleich.
  • Diese Leadership-Rolle gilt es auszubauen, um den privatwirtschaftlichen Anwendungsbereich auszuweiten.
  • Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung einer einheitlichen, einfachen europäischen digitalen Identität, um der Wirtschaft und den in Europa lebenden Menschen einen sicheren Zugang zum europäischen digitalen Markt zu eröffnen.
  • In einem ersten Schritt soll eine digitale Identität für den niederschwelligen Bereich geschaffen werden, z.B.: Initialprojekte als einheitliche (und von Google, Apple, Facebook unabhängige) Log-In-Lösung für heimische Medien und Webshops.
  • Betreiben und umsetzen soll diese digitale Identität eine öffentliche Stelle, im besten Fall eine europäische Institution in enger Kooperation mit privaten Unternehmen.
  • Eine Umsetzung auf Mitgliedsstaatenebene ist denkbar.
  • Diese digitale Identität soll für die Nutzer:innen kostenlos sein.
  • Um eine lange und unabhängige Verfügbarkeit garantieren zu können, braucht die digitale Identität eine offene Architektur, die auf einem Open-Source-Ansatz aufbaut.
  • Damit eine interessante Alternative zu den GAFA-Identitäten (Google, Apple, Facebook) entsteht und bereits bestehende Lösungen für gesicherte Identitäten in verschiedenen Ländern (z.B.: Trust Service Provider) unter einem europäischen „Banner“ einzubinden.

Vision:

  • Schaffen und Vorantreiben einer harmonisierten digitalen Identität für einfache, breite und kostenfreie Basisnutzung für den privaten Sektor im gesamten europäischen Wirtschaftsraum

Maßnahmen:

  • Die österreichische Bundesregierung engagiert sich für eine harmonisierte rasche Umsetzung des europäischen Regelwerkes eIDAS und implementiert dieses national.
  • Die österreichische Politik etabliert einen europäischen Prototyp als Best Practice.
  • Konzeption einer Usability/Akzeptanz-Analyse und erfolgreiche Umsetzung durch wissenschaftliche Begleitung
  • Vorantreiben einer Partnerschaft mit einem oder mehreren „Friendly User:innen“ aus der Privatwirtschaft
  • Einrichtung von Partnerschaften mit weiteren EU-Ländern
  • Aufklärungskampagnen in Kooperation mit Interessenvertreter:innen der Privatwirtschaft

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Das Vertrauen der Bevölkerung in digitale Identitäten wird gestärkt
  • Es erfolgt ein Ausbau der Privatsphäre („Privacy by Default“) und Datenhoheit von heimischen User:innen.
  • Vereinfachte Nutzbarkeit für in Europa lebende Menschen und in Europa agierende Unternehmen
  • Vereinfachung des Zugangs innerhalb des digitalen europäischen Binnenmarktes

Top-Positionierung Österreichs in der öffentlichen Verwaltung durch fortschrittliche Rahmenbedingungen für die Beschaffung innovativer Lösungen

Status Quo:

  • Laut Digitalisierungsbericht des BMDW (2021) können Unternehmen durch stärkere Digitalisierung der Verwaltung bis zu 54% der Kosten der Behördeninteraktion reduzieren. Für Österreich bedeutet das, dass Unternehmen auf diese Weise bis zu €100 Mio. jährlich einsparen könnten.[2]
  • Eine Vereinfachung von Verwaltungsprozessen auf Basis neuer, innovativer Technologien ist sowohl für Unternehmen als auch für die Bürger:innen aufgrund bestehender bürokratischer Strukturen derzeit nur unzureichend möglich.
  • Die Anwendung von künstlicher Intelligenz zur Maximierung von Sicherheit und der niederschwellige Zugang zu Informationen und Dialog sind derzeit noch keine Entwicklungsschwerpunkte bei IT-Dienstleistungseinrichtungen der öffentlichen Hand (z.B.: Robotic Process Automation, Predictive Data Analysis, Natural Language Processing, Blockchain-Technologie, eID etc.).
  • Langwierige Vorbereitungsprozesse sowie fehlende Standardisierung von Ausschreibungen führen bei Innovations- und Digitalisierungsprojekten dazu, dass sich die Rahmenbedingungen für Projekte bereits während des Förderprozesses ändern.
  • Bei der Umsetzung von maßgeblichen und innovativen Projekten kommt es oftmals im Vorfeld zur Durchführung von nicht ausschreibepflichtigen Piloten. Diese kosten nicht nur Zeit, sondern berücksichtigen derzeit auch nicht die getätigten Investitionen während der Pilotphase bzw. die unerwünschten und urheberrechtlichen Nebeneffekte für konkurrierende Unternehmen.

Vision:

  • Die Förderung der Beschaffung innovativer Lösungen für die öffentliche Verwaltung als entscheidender, zukunftsorientierter Schlüsselfaktor für Österreichs Standort

Maßnahmen:

  • Fokus auf die Qualifizierung des Berufsbildes der öffentlichen Beschaffer:in
  • Schaffung von innovationsfördernden vergaberechtlichen Rahmenbedingungen
  • Erleichterte Beschaffung von innovativen Lösungen
  • Klare Aufgabenstellung und Besetzung der IÖB
  • Evaluierung der Innovativen Beschaffungen
  • Vereinfachter Zugang für innovative KMU
  • Stärkung inhaltsbezogener Bewertungskriterien über den Preis im Falle von technologie-bezogener Ausschreibungen

Diese Maßnahmen bewirken:

  • Bestehende Rahmenbedingungen werden flexibilisiert, beschleunigt, an kürzere Innovationszyklen und die fortschreitende Digitalisierung angepasst.
  • Steuerung von Innovationsentwicklung durch den öffentlichen Einkauf, von innovativen Produkten, Systemlösungen und Dienstleistungen
  • Optimale Nutzung der Chancen und Möglichkeiten des Bundesvergaberecht
  • Attraktivierung von innovativen Projekten der öffentlichen Hand durch Anwendung von Innovationspartnerschaften und breit angelegten Markterkundungen in der Anfangsphase und durch klare Regelungen von Nutzungs- und Urheberrechten
  • Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich

[1] https://www.it-daily.net/it-management/cloud-computing/27150-cloud-trends-aufstieg-von-edge-computing

[2] Digitalisierungsbericht BMDW 2021, Seite 11